Mitwirkung

Werkstattrat

Der Werkstattrat vertritt die Interessen und Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung.

Die Mitglieder des Werkstattrats werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung gewählt.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Werkstattrates, ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Sie enthält verbindliche Aussagen für die Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Der Werkstattrat der Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH ist wie folgt zu erreichen:

per E-Mail unter:

werkstattrat[at]wfbm-lev.de

oder postalisch unter:

Werkstattrat der
Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH
Von-Ketteler-Str. 124
51371 Leverkusen

 

Der Werkstattrat der PBH Papierservice „Britanniahütte“ gemeinnützige GmbH ist wie folgt zu erreichen:

per E-Mail unter:

werkstattrat[at]pbh-gl.de

oder postalisch unter:

Werkstattrat der
PBH Papierservice „Britanniahütte“ gemeinnützige GmbH
Britanniahütte 10
51469 Bergisch Gladbach

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