Organisationsstruktur

Die Gesellschaften sind unmittelbar miteinander verbunden und stellen eine steuerrechtliche Organschaft dar.

Geschäftsführung und Verwaltung sind für alle Gesellschaften zentral organisiert.

Als Anbieter von Teilhabeangeboten für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben decken wir die Versorgungsregionen Leverkusen und den Südkreis des Rheinisch Bergischen Kreises ab.

Unsere Organisationsstruktur finden Sie hier.

In der Organisationsübersicht sind gesetzlich definierte Gremien und Funktionen nicht gesondert aufgenommen. Als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) gem. § 225 SGB IX ergeben sich in der Organisationsstruktur Besonderheiten, die über den unternehmensüblichen Rahmen hinausgehen. In unmittelbarer Anbindung an die Geschäftsführung sind zwei Mitwirkungsorgane gegeben, die dem besonderen Auftrag der Werkstatt Rechnung tragen:

Der Werkstattrat

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung stehen im Bezug zur Werkstatt in einem besonderen arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Die Rahmenbedingungen für dieses Arbeitsverhältnis sind im Werkstattvertrag geregelt.

Mit der Verabschiedung der Mitwirkungsverordnung (WMVO) sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Werkstattrates als Vertretungsorgan aller Beschäftigten mit Behinderung gesetzlich geregelt worden.

Die Beteiligung, Mitwirkung und Einbeziehung von Bedürfnissen und Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung hat bei uns lange Tradition und bereits vor Inkrafttreten der WMVO Anwendung gefunden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus wählen die einzelnen Arbeitsgruppen Gruppensprecherinnen oder Gruppensprecher, die die Interessen der Mitglieder ihrer jeweiligen Arbeitsgruppe gegenüber der Werkstattleitung vertreten. Der Werkstattrat bündelt als übergreifendes Gremium die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung aller Betriebsstätten und vertritt sie gegenüber der Geschäftsführung.

Die Werkstatt-Informationen für die Lebenshilfe Werkstätten finden Sie in "Leichter Sprache"hier.

Der Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeirat (gilt nur für die Lebenshilfe - Werkstätten)

Die Beteiligung von Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern an den für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung relevanten Fragestellungen 

hat bei den Lebenshilfe - Werkstätten in Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis bereits eine jahrzehntelange Tradition.

Das Zusammenwirken zwischen Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeirat (EABB) und der Werkstatt ist in einer Satzung geregelt.

Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie werden bei der Ausübung ihrer Funktion durch die Geschäftsleitung unterstützt und erhalten die 

für ihre Tätigkeit bedeutsamen Informationen über das Werkstattgeschehen, wie auch über landes- bzw. bundesweit bedeutsame Entwicklungen.

Der EABB ist wie folgt zu erreichen:

per E-Mail unter:

eabb@wfbm-lev.de

oder postalisch unter:

Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeirat (EABB)
c/o Lebenshilfe - Werkstätten Leverkusen / Rhein-Berg gGmbH
Von-Ketteler-Str. 124
51371 Leverkusen

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